
Berufsorientierungsjahr
Qualifikationen und Abschlüsse
Das Berufsorientierungsjahr dient der Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten aus mehreren Berufsfeldern. Der Erwerb des Hauptschulabschlusses wird ermöglicht.
Aufnahmevoraussetzungen
In das Berufsorientierungsjahr werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber nicht über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen. Das Berufsorientierungsjahr kann auch als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SchulG und in Ausnahmefällen gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SchulG besucht werden.
Dauer und Gliederung des Bildungsganges, Unterrichtsumfang
Das Berufsorientierungsjahr dauert ein Jahr. Der Unterrichtsumfang beträgt in der Regel 34 Unterrichtsstunden pro Woche, verteilt auf mindestens fünf Wochentage. Die Klassen des Berufsorientierungsjahres werden in der Regel nach Berufsfeldern gebildet. Die Unterrichtsfächer und die Differenzierungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Rahmenstundentafel gemäß Anlage A 4 und den Einzelstundentafeln.
Das Berufsorientierungsjahr umfasst Orientierung, Beratung und Einarbeitung. Für Orientierung und Beratung wird Unterricht nach den schulischen Möglichkeiten in mehreren Berufsfeldern angeboten. Die Einarbeitung erfolgt in einem Berufsfeld. Betriebspraktika sollen durchgeführt werden (§ 7 der Allgemeinen Bestimmungen für die Bildungsgänge).
Zeugnisse
Schülerinnen und Schüler erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn sie die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben und die Leistungen in der berufsbezogenen Praxis insgesamt mindestens "ausreichend" sind.
Mit dem Abschlusszeugnis erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss, wenn sie in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Mathematik sowie in einem der Fächer Naturwissenschaft oder Englisch mindestens ausreichende Leistungen erzielt und eine Durchschnittsnote von mindestens 4,0 in allen Fächern der Stundentafel erreicht haben. Bei der Ermittlung der Durchschnittsnote bleibt eine nicht ausreichende Leistung im Fach Englisch unberücksichtigt.
